Wir haben folgende Petition beim Petitions-Ausschuss des Sächsischen Landtages eingereicht:
Appell an die Mitglieder des Landtages des Freistaates Sachsen, insbesondere die Regierungsmitglieder und die Mitglieder Sachsens im Bundesrat, sich für die Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz zur Überprüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht einzusetzen
Forderung:
Wir OMAS GEGEN RECHTS.DRESDEN ersuchen die Mitglieder des Sächsischen Landtags, baldmöglichst einen Beschluss zu fassen, in dem die Sächsische Landesregierung aufgefordert wird, sich auf Bundesebene für die Einleitung eines Prüfverfahrens nach Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz gegenüber der AfD einzusetzen.
Insbesondere soll Sachsen in Absprache mit den anderen Bundesländern eine Bundesratsinitiative einbringen, um über die Mehrheit in der Länderkammer beim Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Entscheidung zu stellen, ob die AfD eine verfassungswidrige Partei gemäß Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz ist.
Die eingereichte Petition mit ausführlicher Begründung ist hier nachzulesen.
Da wir uns aufgrund bürokratischer Hürden (insbesondere der langen Zeitspanne bis zu einer potientiellen Veröffentlichung) letztendlich schweren Herzens gegen eine öffentliche Petition entschieden haben, gibt es keine formale Möglichkeit, die Petition auf der entsprechenden Seite des Landtages mitzuzeichnen. Wir ermutigen aber ausdrücklich alle Interessierten, gleiche oder ähnliche Petitionen beim sächsischen Landtag einzureichen, um dem Anliegen ein größtmögliches Gewicht zu geben.
