Gegen das Vergessen: Mahngang zum Gedenken an die Pogromnacht 1938
9. November, 13:00 - 17:00

Im Gedenken an die Pogromnacht 1938 veranstalten wir wieder einen Gedenkweg mit Mahnwachen an Stolpersteinen – dieses Jahr in der Dresdner Neustadt*.
Auch im Jahr 2026 bleibt das gemeinsame Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus ein unverzichtbarer Pfeiler unserer Erinnerungskultur. Antisemitismus in Deutschland ist nach dem aktuellen Bericht der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) auf einem alarmierenden Höchststand angelangt. “Nie wieder ist jetzt!” darf nicht zu einer bloßen Floskel verkommen (und schon gar nicht parteipolitisch vereinnahmt werden)!
Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen mit all ihrer (berechtigten) Vehemenz und Lautstärke lädt der diesjährige Mahngang zu einem Moment des Innehaltens ein. Die Route führt an Orte des Erinnerns abseits des Dresdner Stadtzentrums, um dort die Schicksale der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen.
Die vom Künstler Gunter Demnig am 8. März 2024 verlegte Messingschwelle am Alten Leipziger Bahnhof erinnert an die mehreren hundert Dresdner Jüdinnen und Juden, die in den Jahren 1942 und 1943 von diesem Ort aus deportiert wurden. Der Auftakt an der Stolperschwelle schlägt ganz konkret auch eine Brücke in die Dresdner Gegenwart mit der Mahnung, diesen geschichtsträchtigen Ort würdig zu bewahren und die politische Debatte um seine Finanzierung wachzuhalten.
Stationen des Mahngangs zum 88. Jahrestag der Pogromnacht
| 13.00 Uhr | Auftakt Stolperschwelle Alter Leipziger Bahnhof |
| 13.40 Uhr | Antonstraße 41 |
| 14.05 Uhr | Hauptstraße 19 |
| 14.35 Uhr | Albertstraße29 |
| 15.00 Uhr | Oberer Kreuzweg 6 |
| 15.25 Uhr | Tieckstraße 15 |
| 15.45 Uhr | Bautzner Straße 20 |
| 16:10 Uhr | Bautzner Straße 27 |
| 16.45 Uhr | Martin-Luther-Platz 6 |
An den Stolpersteinen werden wir die Biografien der Menschen verlesen, derer jeweils gedacht wird. Zwischen den Stationen findet der Mahngang statt.
Wer ein Stück des Weges mit uns gehen und an den Mahnwachen teilnehmen möchte, ist herzlich eingeladen.
* (vorbehaltlich des Bescheids der Versammlungsbehörde)
