Am 24. September 2026 beschloss der Heidenauer Stadtrat in einer geheimen Abstimmung, dass keine weiteren Stolpersteine auf öffentlichen Straßen und Gehwegen verlegt werden dürfen. Wir haben daraufhin das nachfolgende Schreiben an die Stadträtinnen und Stadträte sowie die Bürgermeisterin von Heidenau geschickt.
Weitere folgende Empfängerinnen und Empfänger erhielten unsere Stellungnahme zur Kenntnis:
- CDU Deutschland
- CDU-Landesverband Sachsen
- CDU-Kreisverband Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge
- Frau Sandra Gockel, MdL CDU
- Herr Lars Rohwer, MdB CDU
- Herr Dr. Markus Reichel, MdB CDU
- Aktion Zivilcourage e.V.
- AKuBiZ e.V.
(PDF-Datei: Schreiben Stadtrat Heidenau.pdf)
Erinnern ist keine Belastung. Erinnern ist Verantwortung!
Stellungnahme zum Antrag „Gedenken an die Opfer von Krieg, Terror, Diktatoren, Vertreibung und des Nationalsozialismus“
Sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrats von Heidenau,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Oertel,
mit großer Fassungslosigkeit und in tiefer Sorge wenden wir uns an Sie.
Bevor wir auf den interfraktionellen Antrag „Gedenken an die Opfer von Krieg, Terror, Diktatoren, Vertreibung und des Nationalsozialismus“ vom 25.06.2026 (Anlage 083/2026-1 zur Beschlussvorlage 083/2026) und das Abstimmungsverhalten in Ihrem Heidenauer Stadtrat am 24.09.2026 näher eingehen, möchten wir zunächst den sechs Stadträtinnen und Stadträten, die gegen diesen
Antrag gestimmt haben, ausdrücklich unseren Dank aussprechen. Ihnen gilt unser größter Respekt. Wir fühlen uns Ihnen in unserem gemeinsamen Anliegen verbunden.
Nun zum Antrag „Gedenken an die Opfer von Krieg, Terror, Diktatoren, Vertreibung und des Nationalsozialismus“, eingebracht von neun Stadträtinnen und Stadträten der Fraktionen AfD, CDU/FDP und Bürgerinitiative Oberelbe für mehr Demokratie/Heidenauer Bürgerinitiative sowie weiteren Unterstützerinnen und Unterstützern aus den genannten Fraktionen.
Der Antrag zielt darauf, künftig von der Verlegung weiterer Stolpersteine für die aus Heidenau stammenden, während der NS-Zeit entrechteten, vertriebenen, in den Suizid getriebenen und ermordeten Menschen abzusehen. Stattdessen soll der Heidenauer Nordfriedhof als zentraler Ort des Gedenkens dienen.
Warum macht uns dieser Antrag fassungslos?
Es geht aus unserer Sicht nicht nur um die Frage, wo künftig erinnert werden soll. Es geht um die grundsätzliche Frage, wie eine Stadt die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus bewahrt und welche Verantwortung sie daraus für die Gegenwart ableitet.
Gerade deshalb möchten wir die einzelnen Punkte des Antrags und seine möglichen Folgen näher betrachten.
- Der Antrag ist aus unserer Sicht ein Angriff auf die Erinnerungskultur, die nach 1945 bewusst entwickelt wurde, um die Verbrechen des Nationalsozialismus und das Schicksal seiner Opfer niemals in Vergessenheit geraten zu lassen. Besonders besorgniserregend ist das Signal, das von einem solchen Beschluss ausgeht. In einer Zeit, in der Stolpersteine in Deutschland immer wieder beschädigt, gestohlen oder mit antisemitischen Parolen beschmiert werden, sollte eine demokratische Stadt ihr Engagement für die Erinnerungskultur stärken – nicht einschränken.
Antisemitismus beginnt nicht erst mit Gewalt. Eine Gesellschaft muss vielmehr wachsam sein, wenn das Erinnern an die Opfer des Nationalsozialismus aus dem öffentlichen Raum zurückgedrängt wird. Erinnerungskultur ist eine Aufgabe der gesamten demokratischen Gesellschaft. - Besonders fragwürdig erscheint uns die Rolle von Teilen der CDU in Heidenau. Wer das „C“ im Parteinamen trägt und sich damit ausdrücklich auf christlich-demokratische Werte beruft, sollte für die Bewahrung und Stärkung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus eintreten – und nicht dafür, dieses Gedenken aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen.
Wir fordern Sie deshalb auf, die Rede des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker vom 8. Mai 1985 zu lesen oder zu hören und das eigene politische Handeln an ihrem Vermächtnis zu messen. Richard von Weizsäcker war vor und nach seiner Amtszeit als Bundespräsident aktives Mitglied der CDU. Seine zentrale Botschaft lautete: „Wer sich der Unmenschlichkeit nicht erinnern will, der wird wieder anfällig für neue Ansteckungsgefahren.“ Der 8. Mai sei ein Tag der Erinnerung und der Verantwortung; die Deutschen müssten der Vergangenheit ins Auge sehen und die Erinnerung wachhalten.
Rede von Richard von Weizsäcker am 8. Mai 1985 - Bei dem Antrag handelt es sich nicht lediglich um eine notwendige Zusammenarbeit im Verwaltungsalltag einer Kommune. Vielmehr haben Stadträtinnen und Stadträte der CDU/FDPFraktion gemeinsam mit Stadträten der AfD und weiteren Unterstützern aus dem kommunalpolitischen Spektrum den Antrag eingebracht. Damit ist eine konkrete politische Zusammenarbeit dokumentiert. Gerade angesichts der besonderen Verantwortung demokratischer Parteien im Umgang mit der AfD halten wir diese Zusammenarbeit für zutiefst problematisch.
- Für uns drängt sich angesichts des Antrags die Frage auf, ob sich hier nicht jene „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ widerspiegelt, die Björn Höcke am 17. Januar 2017 in Dresden gefordert hat. Höcke hatte damals eine grundlegende Abkehr von der bisherigen deutschen Erinnerungskultur verlangt.
Wir behaupten nicht, dass die Antragsteller sich ausdrücklich auf diese Rede beziehen. Aber die politische Wirkung eines Beschlusses, der weitere Stolpersteine im öffentlichen Raum verhindern und das Gedenken stattdessen auf einen Friedhof verlagern soll, lässt diese Frage aus unserer Sicht durchaus zu. - Die Begründung – man dürfe „Erinnerungen nicht mit Füßen treten“ – für das künftige Verbot weiterer Stolpersteine in Heidenau empfinden wir als perfide. Das von dem Künstler Gunter Demnig entwickelte Konzept der Stolpersteine verfolgt bewusst das Ziel, uns im Alltag mit den Verbrechen des Nationalsozialismus zu konfrontieren – mit Verbrechen, die auch von großen Teilen unserer Vorfahren mitgetragen oder zumindest schweigend hingenommen wurden.
Gerade diese unmittelbare Begegnung im öffentlichen Raum ist Teil des Konzepts: Wir müssen uns im wahrsten Sinne des Wortes hinunterbeugen, um die Namen der Opfer zu lesen. Dieses Innehalten und Sich-Verbeugen macht die Erinnerung persönlich. Wer sich vor einem Stolperstein hinunterbeugt, tritt keine Erinnerung mit Füßen – er hält inne, um einem Menschen seinen Namen und seine
Geschichte zurückzugeben.
Die Opfer verschwinden dadurch nicht hinter abstrakten Zahlen und historischen Darstellungen, sondern erhalten ihren Namen, ihre Identität und ihren konkreten Platz mitten in unserer heutigen Lebenswelt. Gerade darin liegt die besondere Stärke dieser Form des Gedenkens. - Die ehemalige Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, als Kronzeugin für die Verhinderung des Gedenkens durch Stolpersteine heranzuziehen, empfinden wir als schändlich. Gerade Betroffenen muss das Recht auf Kritik an Formen des Gedenkens uneingeschränkt zugestanden werden. Charlotte Knoblochs Kritik an Stolpersteinen ist bekannt und
sollte ernst genommen werden. Sie kann jedoch nicht als Argument dafür dienen, öffentliches Gedenken grundsätzlich zu verhindern.
Die Kritik einzelner Betroffener kann vielmehr Anlass sein, das Gedenken weiterzuentwickeln und um weitere Formen zu ergänzen. Das Beispiel München zeigt, dass dies möglich ist: Dort werden alternative Erinnerungszeichen im öffentlichen Raum eingesetzt, unter anderem Stelen und Wandtafeln mit biografischen Informationen. Zugleich lehnt München Stolpersteine auf städtischem
Grund ab. Gerade dieses Beispiel zeigt, dass eine Auseinandersetzung mit der Form des Gedenkens nicht zwangsläufig zur Verdrängung des Gedenkens aus dem öffentlichen Raum führen muss.
Entscheidend ist, dass das Gedenken nicht aus dem öffentlichen Raum verdrängt wird, wie es in Heidenau mit der geplanten „Verlagerung“ auf einen Friedhof vorgesehen ist. Erinnerung sollte dort stattfinden, wo Menschen leben, arbeiten und ihren Alltag verbringen.
Gerade Menschen, die sich bisher wenig oder gar nicht mit der deutschen Geschichte von 1933 bis 1945 auseinandergesetzt haben, sollen die Möglichkeit erhalten, mit der Geschichte der Opfer und den Verbrechen des Nationalsozialismus unmittelbar in Berührung zu kommen. Öffentliches Gedenken erfüllt gerade dann eine wichtige Funktion, wenn es nicht nur
diejenigen erreicht, die sich ohnehin bewusst auf einen Gedenkort begeben. - Bereits der Titel des Antrags „Gedenken an die Opfer von Krieg, Terror, Diktatoren, Vertreibung und des Nationalsozialismus“ erscheint uns problematisch. Er fasst sehr unterschiedliche Formen von Gewalt, Verfolgung und Unmenschlichkeit in einer gemeinsamen Aufzählung zusammen und erweckt damit den Eindruck, als ließen sich diese historischen Erfahrungen ohne Weiteres auf eine gemeinsame Ebene stellen.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, das Leid anderer Opfergruppen gegeneinander auszuspielen oder deren Gedenken abzuwerten. Im Gegenteil: Jedes Opfer verdient Erinnerung und Würde. Gerade deshalb aber müssen die jeweiligen historischen Ursachen, Verantwortlichkeiten und Dimensionen benannt und dürfen nicht miteinander vermischt werden.
Der Zweite Weltkrieg forderte weltweit schätzungsweise 70 bis 85 Millionen Tote, darunter Soldaten und Zivilisten. Diese Dimension des menschlichen Leidens verdient selbstverständlich Erinnerung und Gedenken.
Davon zu unterscheiden ist der Holocaust: Die Nationalsozialisten und ihre Helfer ermordeten etwa sechs Millionen Jüdinnen und Juden. Darüber hinaus wurden Millionen weitere Menschen verfolgt und ermordet, darunter Sinti und Roma, Menschen mit Behinderungen, sowjetische Kriegsgefangene, polnische Zivilisten und politische Gegner.
Der Holocaust ist und bleibt eines der größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte. Er wurde von Deutschen erdacht, organisiert und durchgeführt. Diese historische Verantwortung darf nicht relativiert oder in einer unterschiedslosen Aufzählung mit anderen Formen von Leid vermischt werden.
Formen der Unmenschlichkeit dürfen nicht gegeneinander aufgerechnet oder zu einer unterschiedslosen Gesamterzählung zusammengeführt werden. Wo Unterschiede eingeebnet werden, besteht die Gefahr, dass die jeweils konkrete Tat, ihre Verantwortlichen und das Schicksal ihrer Opfer aus dem Blick geraten. Erinnerung wird nicht dadurch stärker, dass man
unterschiedliches Leid gleichsetzt, sondern dadurch, dass man jedes Verbrechen in seiner jeweiligen historischen Dimension sichtbar macht und seiner Opfer konkret gedenkt.
Aus allen genannten Gründen fordern wir den Stadtrat deshalb auf,
- den Beschluss 083/2026 aufzuheben,
- zukünftige Verlegungen von Stolpersteinen im öffentlichen Raum in Heidenau wieder zu ermöglichen,
- den Dialog mit Angehörigen der Opfer, Vertreterinnen und Vertretern jüdischen Lebens in Sachsen heute, den Kirchen, zivilgesellschaftlichen Initiativen, Bildungseinrichtungen und der Stolperstein-Stiftung zu suchen
- und damit ein deutliches Zeichen für eine offene, demokratische und menschenwürdige Erinnerungskultur zu setzen.
Auch wir als Initiative OMAS GEGEN RECHTS.DRESDEN n.e.V. stehen für einen offenen Dialog zur Verfügung und sind bereit, uns als Gesprächspartnerinnen einzubringen.
Erinnern ist keine Belastung. Erinnern ist Verantwortung!
Verantwortung endet nicht dort, wo Erinnerung unbequem wird. Sie beginnt gerade dort.
Mit freundlichen Grüßen
OMAS GEGEN RECHTS.DRESDEN n.e.V.
