Wir, die OMAS GEGEN RECHTS.DRESDEN, sind nicht einverstanden mit der Kriminalisierung der Vertreter*innen der „Letzten Generation“.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 unter Berufung auf das Grundgesetz, Artikel 20a die Politik verpflichtet, beim Klimaschutz nachzubessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Dieser Verpflichtung kommt die Bundesregierung seitdem nicht in ausreichendem Maße nach. Damit verstößt sie gegen geltendes Recht, ohne dass das Folgen für die Verantwortlichen hat.
Wir halten das Anliegen der „Letzten Generation“, Druck auf die Gesellschaft auszuüben, damit Maßnahmen zum Klimaschutz ergriffen werden, für absolut berechtigt. Wir teilen dieses Anliegen, genau wie viele andere Menschen und Initiativen in Deutschland.
Die Mittel, die zur Durchsetzung dieses Anliegens eingesetzt werden, mögen ungewöhnlich, störend oder ordnungswidrig sein. Sie rechtfertigen jedoch keinesfalls, dass die Beteiligten als Kriminelle behandelt werden. Insbesondere die Präventiv- oder Vorbeugehaft in einigen Bundesländern, eine Maßnahme, die für schwere Straftaten oder Terrorismus vorgesehen wurde, halten wir für völlig unangemessen.
Dresden, 17.01.2023
OMAS GEGEN RECHTS.DRESDEN